Die Sommermonate rücken näher; Das ist für viele Schüler und Studierende eine gute Gelegenheit, praktische Erfahrungen zu sammeln und gleichzeitig etwas Geld zu verdienen. Doch nicht jede Tätigkeit ist gleich – insbesondere gibt es einen wichtigen Unterschied zwischen Ferialarbeit und Ferialpraktikum.
Ferialarbeit: Ein reguläres Arbeitsverhältnis
Ferialarbeit ist eine befristete Anstellung, die einem regulären Arbeitsverhältnis entspricht. Das bedeutet:
- Die Tätigkeit dient primär dazu, Geld zu verdienen.
- Es gelten arbeitsrechtliche Bestimmungen wie Kollektivverträge, Mindestlohn und Sozialversicherungspflicht.
- Ferialarbeiter haben Anspruch auf Urlaub und sind meist voll sozialversichert (Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung) .
Ferialpraktikum: Lernen steht im Vordergrund
Ein Ferialpraktikum hingegen ist meist Teil einer schulischen oder universitären Ausbildung und dient dem praktischen Lernen. Die wichtigsten Merkmale:
- Der Fokus liegt auf der Umsetzung theoretischer Kenntnisse in der Praxis.
- Praktikanten sind nicht an feste Arbeitszeiten gebunden und erhalten oft nur eine geringe oder gar keine Vergütung.
- Sozialversicherungspflicht besteht meist nur in Form einer Unfallversicherung .
Fazit
Während Ferialarbeit eine reguläre, bezahlte Beschäftigung ist, steht beim Ferialpraktikum der Ausbildungszweck im Vordergrund.
Haben Sie vor, im Sommer Ferialer zu beschäftigen? Ich unterstütze und berate Sie gerne!
Viele Grüße,
Barbara Hellein