20. Mai 2025

Die Sommermonate rücken näher; Das ist für viele Schüler und Studierende eine gute Gelegenheit, praktische Erfahrungen zu sammeln und gleichzeitig etwas Geld zu verdienen. Doch nicht jede Tätigkeit ist gleich – insbesondere gibt es einen wichtigen Unterschied zwischen Ferialarbeit und Ferialpraktikum.

Ferialarbeit: Ein reguläres Arbeitsverhältnis

Ferialarbeit ist eine befristete Anstellung, die einem regulären Arbeitsverhältnis entspricht. Das bedeutet:

  • Die Tätigkeit dient primär dazu, Geld zu verdienen.
  • Es gelten arbeitsrechtliche Bestimmungen wie Kollektivverträge, Mindestlohn und Sozialversicherungspflicht.
  • Ferialarbeiter haben Anspruch auf Urlaub und sind meist voll sozialversichert (Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung) .

Ferialpraktikum: Lernen steht im Vordergrund

Ein Ferialpraktikum hingegen ist meist Teil einer schulischen oder universitären Ausbildung und dient dem praktischen Lernen. Die wichtigsten Merkmale:

  • Der Fokus liegt auf der Umsetzung theoretischer Kenntnisse in der Praxis.
  • Praktikanten sind nicht an feste Arbeitszeiten gebunden und erhalten oft nur eine geringe oder gar keine Vergütung.
  • Sozialversicherungspflicht besteht meist nur in Form einer Unfallversicherung .

Fazit

Während Ferialarbeit eine reguläre, bezahlte Beschäftigung ist, steht beim Ferialpraktikum der Ausbildungszweck im Vordergrund.

Haben Sie vor, im Sommer Ferialer zu beschäftigen? Ich unterstütze und berate Sie gerne!

Viele Grüße,

Barbara Hellein



26. Januar 2025

Das steuerfreie KM-Geld beträgt ab 01.01.2025 € 0,50. So liest man es zumindest überall. Das heißt aber nicht zwingend, dass die € 0,50 auch sofort für Ihr Unternehmen bzw. ihre Mitarbeiter gelten! Denn wesentlich ist der arbeitsrechtliche Anspruch*. Und der ist aktuell noch meist weiterhin bei € 0,42/km.

Dasselbe gilt für die Diäten oder Taggelder. Wenn Sie also „freiwillig“ die neuen steuerfreien Reisekostenersätze auszahlen, ohne arbeitsrechtlichen Anspruch, ist der Differenzbetrag „pflichtig“ abzurechnen.

*der arbeitsrechtliche Anspruch richtet sich nach Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung, betrieblicher Reisekostenrichtlinie, Dienstvertrag oder lt. Einzelvertrag

Mein Tipp: Sehen Sie gleich mal im Kollektivvertrag nach!


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26. Januar 2025
  1. Jetzt ist der ideale Zeitpunkt!
  2. Lassen Sie uns die Eckdaten klären. In einem persönlichen Termin besprechen wir Ihre Wünsche und Vorstellungen für die Lohnverrechnung.
  3. Transparenz. Informieren Sie jene Personen, die aktuell mit der Lohnverrechnung betraut sind, damit die Übergabe reibungslos verläuft
  4. Stammdatenübergabe. Wir importieren die Stammdaten direkt in unsere Software oder erfassen die Daten manuell.
  5. Monatliche Abwicklung. Senden Sie uns einmal im Monat die Informationen zu variablen Lohn-/Gehaltsbestandteilen, idealerweise bis zum 20. des Monats.
  6. Automatische Zustellung. Nach Ihren Wünschen erhalten Sie die Lohnabrechnungen zu einem festgelegten Termin per Mail.

    Mein Tipp! Variable Gehaltsbestandteile wie Überstunden und Prämien können grundsätzlich auch einen Monat später ausbezahlt werden! So haben Sie mehr Zeit für die Ermittlung dieser Daten.